Komfortberatung
Die Komfortberatung wendet sich an Eigentümer, die bereits Vorstellungen für Maßnahmen zur Energieeinsparung haben.
Aufgabe Ihres Energieberaters ist es hier, die geplanten Maßnahmen auf Ihre Effizienz zu überprüfen und nachzuweisen, dass die gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) eingehalten werden.
Da die EnEV nur den Mindeststandard abbildet macht es Sinn
zu prüfen, ob und wieweit diese Vorgaben unterboten werden können, um 1. in den Genuss weiterer staatl. Förderung zu gelangen und 2. ein zukunftsicheres Ergebnis für Ihr Gebäude zu erreichen. Es werden verschiedene Varianten zur Verbesserung der Gebäudehülle und Anlagentechnik (z.B. Erneuerbare Energien) berechnet
Leistungen im Überblick:
- 2 Termine
- Bestandsaufnahme
- Beratungsbericht (Ist-Zustand + Varianten für Modernisierungsmaßnahmen)
- persönliches Auswertungsgespräch
geeignet:
- für Kunden, die bereits eine Basisberatung erhalten haben. (Bausteinprinzip, es wird nur der Differenzbetrag zur Basisberatung berechnet)
- für Kunden, die von Beginn an den Einspareffekt Ihrer geplanten Maßnahmen ermitteln wollen.